FAQ Stundenzettel

Frage: Wie muss ich die Arbeitszeit aufschreiben?

 

Antwort: Die Stunden müssen in mathematischen Zahlen erfasst werden:

       18:30 Uhr = 18,5

       17:45 Uhr = 17,75

 

Frage: Wie werden die Überstunden am Ende des Monats berechnet?

Antwort: Die Überstunden errechnen sich aus dem Vormonat plus den Veränderungen des aktuellen Monats. Das Ergebnis wird unten bei „Überstunden aktueller Monat" angezeigt/errechnet.

 

Frage: Wo trage ich den Resturlaub ein?

Antwort:        In die erste Zeile „Urlaubsanspruch" wird der Resturlaub aus dem Vorjahr eingetragen.

       Der aktuell genommene Urlaub wird in der Spalte darunter notiert.

 

Frage: Wie funktioniert die Zeiterfassung für Minijobber?

Antwort: Die monatliche Arbeitszeit laut Arbeitsvertrag wird auf die Soll-Tage verteilt. Die Einteilung erfolgt durch die Salon-/Shop-Leitung. Im IST wird dann abgeglichen, wodurch sich die Überstunden ergeben.

 

Frage: Muss ich besondere Hinweise notieren, wenn gezielt an einem Tag Überstunden gemacht wurden?

Antwort: Nein, uns reicht die Information über Soll und Ist sowie das Ergebnis.

 

Frage: Muss ich meinen Namen auf den Stundenzettel schreiben?

Ja, bitte tragen Sie Vor- und Nachnamen ein.

 

Frage: Werden bei einem Minijob die vertraglichen Soll-Stunden notiert?

Ja, diese werden neben dem Begriff „Planarbeitszeit" unten in der Tabelle eingetragen. Aktuell ist das nicht wirklich übersichtlich aber hier soll die Arbeitszeit notiert werden

 

Frage: Müssen Stundenzettel unterschrieben werden?

Ja, durch die Salon-Leitung und den Mitarbeiter. Ohne Unterschrift ist das Dokument nicht gültig und die Stundenaufzeichnung wird nicht akzeptiert. Das bedeutet: Die Stunden werden im nächsten Monat als Minus angesehen und vom Lohn abgezogen.

 

Frage: dMuss ich deutlich schreiben?

Ja, bitte verwenden Sie einen Kugelschreiber (kein Bleistift). Zusätzliche Begriffe wie „Krank", „Urlaub" usw. sind nicht nötig und sollten unterbleiben.

 

Frage: Wann muss ich den Stundenzettel ausfüllen?

Antwort: Zeitnah alle 2–3 Tage. Dabei ist auch das Datum der Aufzeichnung zu notieren. Sollten Sie im Urlaub sein, kann die Aufzeichnung nachgeholt werden. Im Fall von längerer Krankheit (über 4 Wochen) ist der Stundenzettel von zu Hause zu führen.

 

 

Frage: Wer füllt den Stundenzettel aus?

Antwort: Jeder Mitarbeiter füllt seinen Stundenzettel eigenständig aus. Die Salon-/Shop-Leitung kontrolliert nur den Stundenzettel.

 

Frage: Muss ich meine Bleistift-Notizen wegradieren?

Antwort: Ja, damit der Stundenzettel auch gelesen werden kann.

 

Frage: Welche Information kommt in die Tabelle „Planarbeitszeit"?

Antwort: Hier wird notiert, wie viel der Mitarbeiter nach Plan arbeiten soll – nur die Stunden-Anzahl, keine Arbeitszeitangaben o. Ä.

 

Frage: Darf ich Anmerkungen zum Stundenzettel durch Beilagzettel, Post-its oder Ähnliches mitschicken?

Antwort: Nein, alle Informationen gehören auf den Stundenzettel. Weitere Dokumente sind nicht erlaubt.

 

Frage: Darf jemand anderes meinen Stundenzettel unterschreiben?

Antwort: Nein, Unterschriften „im Auftrag" oder „in Vertretung" sind nicht zulässig. Sollte es aufgrund von Urlaub nicht möglich sein, ist der Stundenzettel vorab zu schreiben und zu unterschreiben und/oder bei Krankheit digital zu unterschreiben.